Klasse A
Krafträder - Zweiräder - mit
Mindestalter:
24 Jahre für Direkteinstieg Krafträder
Voraussetzungen:
Klasse A2, wenn unter 24 Jahre alt
Befristung:
Klasse A ist unbefristet gültig
Einschluss:
Klassen A2, A1 und AM
Hinweise:
Bei Besitz der Klasse A2 von mindestens 2 Jahren ist nur eine praktische Prüfung erforderlich (Stufenführerschein)
Klasse A2
Krafträder - Zweiräder, auch mit Beiwagen - mit
Mindestalter:
18 Jahre
Voraussetzungen:
Keine andere Klasse ist Voraussetzung
Befristung:
Klasse A beschränkt ist unbefristet gültig.
Einschluss:
Klasse A1 und M
Hinweise:
Bei Besitz der Klasse A1 von mindestens 2 Jahren ist nur eine praktische Prüfung erforderlich (Stufenführerschein). Inhaber einer Fahrerlaubnis der Klasse A2, die zwischen dem 19.01.2013 und 27.12.2016 erteilt wurde, dürfen im Inland weiterhin Krafträder, die von mehr als 70 kW abgeleitet sind, führen.
Fahrerlaubnisklasse A mit der Eintragung der Schlüsselzahl 80
Dies ist eine Möglichkeit die Klasse A schon mit 21 Jahren, statt wie eigentlich vorgegeben mit 24 Jahren, zu absolvieren.
Ausbildung auf offener Maschine.
Danach Fahren mit 48 PS gedrosselter Maschine (A2).
Mit 24 Jahren öffnet sich A2 automatisch auf A ohne weitere Prüfung.
Gesetzlicher Mindestumfang der Ausbildung wie bei Klasse A
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